Unsere FAQ zum Thema

Die VRFF und der Wahlprüfungsantrag 

Im Frühsommer 2021 hatten wir darüber berichtet, dass die VRFF-Betriebsgruppe im ZDF beim Mainzer Verwaltungsgericht eine Verfahrensüberprüfung der Personalratswahl beantragt hat, die nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz abschließend geklärt wurde. Viele Fragen sind seither bei uns eingegangen, weshalb wir Ihnen den Sachverhalt an dieser Stelle erklären möchten:

Warum hat die VRFF Wahlprüfungsantrag vor dem Oberverwaltungsgericht gestellt?

Die VRFF Die Mediengewerkschaft hat sich, wie 2021 im inside mitgeteilt, entschieden ihren Wahlprüfungsantrag gerichtlich prüfen zu lassen – nun in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Denn das Verwaltungsgericht in Mainz hatte uns im November 2021 in seinem Beschluss (Verwaltungsgerichte fällen keine Urteile) darüber informiert, dass es unseren Wahlprüfungsantrag nicht annimmt. Seine Begründung: Das von uns beantragte Prüfverfahren beträfe einen Paragraphen des Landespersonalvertretungsgesetzes, der noch nicht eindeutig geklärt sei. Und für solche Grundsatzklärungen sei nicht die erste, sondern die nächst höhere Instanz zuständig, also das Oberverwaltungsgericht; eine in Verwaltungsrechtsfragen übliche Vorgehensweise.

Warum hatte die VRFF 2021 Klage eingereicht beim Verwaltungsgericht? 

Das Verwaltungsgericht soll objektiv prüfen, ob bei der Wahl zum Personalrat der Zentrale in Mainz die Wahlordnung des Landespersonalvertretungsgesetzes eingehalten wurde.  

Was gab Anlass zu Zweifeln an der Wahl? 

Vor der Wahl hatte die neue Liste 3 „Unabhängige Frauen“ angekündigt, unabhängig von jeder Gewerkschaft zu sein und „frischen Wind“ in den Personalrat bringen zu wollen; dafür warben namentlich die ersten Kandidatinnen auf der Liste: junge, neue Kolleginnen, mutmaßlich keiner Gewerkschaft nahestehend. Dafür haben sie 21% der Stimmen bekommen.
Nach der Wahl entschieden die vier Personalrätinnen der Liste sich überraschend für die Unterstützung der Liste 1 ver.di+DJV, die seit jeher die Personalratsarbeit dominiert, was also keinen „frischen Wind“ bewirkt; und für den Vorstand kandidierte keine der drei Spitzenkandidatinnen, sondern die Nr. 4, die im Personalrat nicht „frisch“, sondern seit vielen Amtsperioden für ver.di dort ist. Das hatte viele Wähler*innen empört, wie das Forum im ZDF.inside zeigte. 

Liste 1 und Liste 3 haben koaliert – was ist dagegen zu sagen? 

Zu koalieren ist normal und legal. Die überraschende Kooperation hat uns jedoch misstrauisch gemacht: Es besteht der Verdacht, dass die Liste 3 „unabhängige Frauen“ gar nicht „unabhängig“ ist, sondern in Wahrheit von ver.di-Mitgliedern geführt wird. Das wäre tatsächlich ein Verstoß gegen die Wahlordnung. Die schreibt vor: Eine Gewerkschaft darf nur mit einer Liste antreten; hier wären es dann aber faktisch zwei ver.di-geführte Listen („ver.di+DJV“ sowie „unabhängige Frauen“). Zudem gibt es viele Präzedenzurteile, dass eine „unabhängige“ Liste wirklich „unabhängig“ sein muss, also keiner Gewerkschaft nahestehen darf; andernfalls gilt das als Wählertäuschung durch eine „Tarnliste“. Das ist Gegenstand der Wahlprüfung. 

Hat die VRFF etwas gegen eine Frauenliste? 

Die VRFF tritt ein für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Das ist auch Ziel des Landespersonalvertretungsgesetzes. Darum schreibt es vor, dass alle Wahllisten sich darum bemühen müssen, das Geschlechterverhältnis der Dienststelle abzubilden. Beim ZDF wäre das 50:50. Die VRFF selbst schafft diesmal leider nur 30:70, obwohl wir uns sehr um mehr Kandidatinnen bemüht haben. Die Wahlordnung toleriert ein solches Verhältnis: Es ist nicht optimal, aber erlaubt. Die Frauenliste liegt bei 100:0, weil sie keine männlichen Kandidaten auf der Liste haben will. Die Liste hat Ausgeglichenheit vorsätzlich nicht gewollt. Das verstößt mutmaßlich gegen die Wahlordnung.  

Wer sind die Angeklagten oder Beklagten?

Die Klage richtet sich nicht gegen jemanden – weder den Intendanten noch den Personalratsvorsitzenden oder andere Gewerkschaften oder Wahllisten, auch nicht gegen die Kollegin, die gleichzeitig „unabhängige Frauen“ und ver.di vertritt. Es geht um eine Verfahrensprüfung, nicht um ein Strafverfahren. Rein formell gibt es nur Verfahrensbeteiligte: den Intendanten und den amtierenden Personalratsvorsitzenden.

Warum hat die VRFF nicht schon vor der Wahl geklagt? 

Vor der Wahl gab es keinen Anlass zur Klage: Im Wahlkampf schienen Liste 1 ver.di+DJV und Liste 3 „Unabhängige Frauen“ fast verfeindet zu sein. Es gab keinen hinreichenden Anlass, Liste 3 für ver.di-nah zu halten. Erst nach der Wahl gab es überraschende Nähe zwischen Liste 1 und Liste 3, gipfelnd in der gemeinsamen Wahl des Personalratsvorstandes.
Erst das hat Misstrauen erweckt – nicht nur bei uns, auch in der Wählerschaft. Darum haben wir nach der Vorstandswahl juristischen Rat eingeholt. Und dabei kam heraus, dass eine reine Frauenliste mutmaßlich gegen die Wahlordnung verstößt.

Geht es der VRFF nur um die Posten im Personalratsvorstand? 

Die VRFF hat vor der Wahl dafür geworben, die fünf Vorstandssitze im Personalrat gemäß Wählervotum zu besetzen. Unser Ziel war, den unseligen Streit zwischen Listen und Gewerkschaften zu beenden; außerdem wollten wir die Arbeit und die Verantwortung im Personalratsvorstand gerecht aufteilen. Als Personalrät*innen treten wir ja für Gerechtigkeit ein – da sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen.
Jetzt, 2021, hatten wir angeboten: Die VRFF als größte Liste stellt 2 Vorstandsmitglieder, ver.di+DJV ebenfalls 2, die Frauenliste bekommt 1 Vorstandssitz. Das wäre fair. Doch die Listen 1 und 3 haben anders entschieden: 1 Sitz für die größte Liste VRFF, 3 Sitze für ver.di (inkl. ver.di-Mitglied des Frauenliste) und 1 Sitz für DJV.

Was sind die inhaltlichen Ziele der VRFF? 

Wir wollen das ZDF zukunftsfähig machen, sowie leistungsgerecht und sozial gerecht. Unser Leitspruch lautet: gleicher Lohn für gleiche Arbeit – und das nicht nur im Hinblick auf Geschlechterdiskriminierung. Wir müssen die Vergütungsstruktur gerechter und flexibler machen. Teamleitung, Projektarbeit, Multifunktionalität müssen vergütet werden. Leitungsfunktionen müssen tatsächlich auf Zeit vergeben werden, nicht nur nominell, so dass Menschen auch die Chance habe, ohne Gesichtsverlust eine überfordernde Funktion auch wieder abzugeben.
Wir müssen die rechtlich und moralisch fragwürdige „arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeit“ im ZDF beenden: Wir wollen nur noch „echte“ Freiberufler*innen als freie Mitarbeiter*innen, keine trickreiche Umgehung des Arbeitsrechts. Und wir brauchen eine stete Personalentwicklung auf allen Ebenen, also „Human Resources“ statt Personalverwaltung – damit die Menschen sich weiter entwickeln können, und damit das ZDF fit ist für die sich ständig ändernde Medienbranche. Das können wir nicht alleine, dafür suchen wir Unterstützer*innen, wo immer wir sie finden.

Leiten Sie dieses FAQ gerne an interessierte Kolleg*innen weiter!
Ihre VRFF Die Mediengewerkschaft im ZDF

 

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