Liebe VRFF-Mitglieder,
das Verwaltungsgericht Mainz hat unseren Antrag auf Wahlanfechtung gegen die Personalratswahl in der Zentrale heute abgewiesen. Unser Ziel, den Wähler*innen die demokratische Entscheidung zurückzugeben, haben wir nicht erreicht.
Zur Erinnerung: Wir hatten nach der Wahl im März den Verdacht, dass viele Wähler*innen getäuscht wurden, die der Liste „Unabhängige Frauen“ ihre Stimme gegeben hatten. Diese Liste hatte u.a. damit geworben, für „frischen Wind“ im Personalrat sorgen zu wollen, und war mit frischen, jungen Spitzenkandidatinnen in den Wahlkampf gezogen. Nach der Wahl hatte die Liste den Wahlverlierer ver.di/DJV unterstützt und überraschend ein langjähriges ver.di-Mitglied als Vertreterin der „Unabhängigen Frauen“ in den Personalratsvorstand gewählt. Die von uns angestrebte Zusammenarbeit aller Listen auch im Vorstand des Personalrats entsprechend ihrem Wahlergebnis wurde hingegen abgelehnt. Das war für uns Anlass, gerichtlich klären zu lassen, ob die Liste „Die Frauen – unabhängige Liste“ tatsächlich „unabhängig“ oder eine ver.di-Tarnliste ist. Bei der Prüfung durch unsere Rechtsberatung ergab sich zudem die Frage, ob eine reine Frauenliste – oder auch eine reine Männerliste – überhaupt zulässig ist; das Gesetz verpflichtet alle Listen nämlich, sich um Ausgeglichenheit u.a. der Geschlechter zu bemühen.
Heute war ein mündlicher Verhandlungstermin. Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis unseren Antrag abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt erst noch. Nach deren Prüfung werden wir über unser weiteres Vorgehen entscheiden. Denkbar – und bei Wahlanfechtungen zu Betriebsrat/Personalrat üblich – ist, das Urteil auch vom Oberverwaltungsgericht prüfen zu lassen.
Wir halten euch natürlich darüber auf dem laufenden. Die VRFF wird sich weiter dafür einsetzen, den Wählerwillen angemessen in der Personalratsarbeit umzusetzen.
Viele Grüße
VRFF Betriebsgruppe ZDF
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