Fragen und Antworten zum Arbeitskampf

Streik ist unser gutes Recht – ein FAQ

Am 9.11.2022 streikten auch Mitarbeiter*innen von WDR und Beitragsservice.
Foto: Windmüller (dbb)

Die dritte Runde der Tarifverhandlung Vergütung im ZDF ist von Arbeitgebern und Gewerkschaften abgebrochen worden. Geraten Tarifverhandlungen ins Stocken, können Gewerkschaften zum Streik aufrufen. Das haben wir in den vergangenen Wochen bei mehreren ARD-Anstalten gesehen. Streiken ist nichts Illegales, sondern gutes Recht aller Beschäftigten. Hier für Euch die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserem Grundrecht auf Streik:

Gibt es ein Recht auf Streik?
Das Streikrecht ist garantiert in Artikel 9 unseres Grundgesetzes. Dort steht in Absatz 3, dass Arbeitskämpfe, die “zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen” geführt werden, ein verbrieftes Recht von Beschäftigten ist.

Kann es trotzdem arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn ich streike?
Bei einem gewerkschaftlichen Arbeitskampf (Warn-/Streik) handeln Streikende nicht arbeitsvertragswidrig. Denn die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen. Der Arbeitgebende darf Arbeitnehmende wegen Teilnahme am rechtmäßigen Streik nicht abmahnen und erst recht nicht kündigen.

Wer darf streiken?
Einfach gesagt: Nur Beamte dürfen nicht streiken. Alle anderen sollten Ihr Recht auf Streik nutzen, wenn die Gewerkschaften ihres Betriebs sie dazu aufrufen.
Auszubildende müssen dabei beachten, dass sie an Ausbildungstagen im Betrieb streiken dürfen, an Schultagen jedoch nicht; denn der Streik gilt dem Arbeitgeber, nicht der Schule.

Muss ich mich bei der Arbeit abmelden für den Streik?
Gestreikt wird immer während der Arbeitszeit. Es reicht, sich mündlich zum Streik abzumelden beim direkten Vorgesetzten.
Arbeitgebende verlangen oft, dass Arbeitnehmende sich zum Streik mit Uhrzeit abmelden (“ausstempeln”), wenn sie am Streiktag schon gearbeitet haben. Stempeln sich Arbeitnehmende vor dem (Warn-)Streik aus und danach wieder ein, müssen Arbeitgebende für die Zeit der Streikteilnahme anteilig das Entgelt einbehalten.

Bekomme ich im Streikfall noch meinen Lohn?
Da während der Arbeitsniederlegung das Arbeitsverhältnis ruht, haben Streikende keinen Anspruch auf Entgelt in dieser Zeit. Um das auszugleichen, zahlen Gewerkschaften ihren Mitgliedern als Ausgleich ein Streikgeld. Dieses Streikgeld ist steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Muss ich die Zeit, die ich gestreikt habe, nacharbeiten?
Der Arbeitgebende hat keinen Anspruch auf Nachholung von Arbeitsstunden, die wegen Arbeitskampf ausgefallen sind. Das folgt allein schon daraus, dass für die Zeit des Arbeitskampfs auch kein Entgelt an Streikende gezahlt wird.

Mehr Informationen zum Thema Streik findet Ihr hier im Streikrecht-Flyer unseres starken VRFF-Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion.

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