Oberverwaltungsgericht hat entschieden

Wahlprüfungsantrag der VRFF abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Copyright Enne.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF haben jetzt Klarheit: Das Oberverwaltungsgericht hat am gestrigen 4. Oktober über die Personalratswahl von 2021 entschieden und unseren Antrag auf Änderung des Urteils vom Verwaltungsgericht Mainz in dieser Sache abgelehnt. Damit ist die Personalratswahl im ZDF vom Frühjahr 2021 gültig.

Wir hatten uns dafür entschieden, die Rechtmäßigkeit der Wahl abschließend klären zu lassen, weil es begründete Zweifel am Wahlvorgang gab. In der bisherigen Rechtsprechung wurden ähnliche Fälle kontrovers behandelt. Als „Nichtjurist*innen“ war es der VRFF wichtig, dass der Personalrat rechtmäßig zusammengesetzt ist und dass kein Makel auf der Arbeit des Personalrats für die Beschäftigten liegt.

Nun wurden unsere Zweifel als juristisch unbegründet bewertet. Warum genau das Gericht so entschieden hat, wissen wir noch nicht. Für die Begründung seiner Entscheidung hat das
Oberverwaltungsgericht nun fünf Monate Zeit. Sobald uns die Begründung vorliegt, informieren wir Euch darüber.

Die Kolleginnen und Kollegen im ZDF konnten sich jederzeit darauf verlassen, dass der Personalrat stets handlungsfähig war und die Entscheidungen im Gremium nach sachlichen Kriterien getroffen wurden – und das gilt auch für die Zukunft. Die VRFF wird immer das Wohl der Mitarbeiter*innen im Blick haben; im Personalrat und auch als Gewerkschaft setzen wir uns für Eure Interessen ein.

Alles weitere entnehmt bitte der hier verlinkten FAQ-Liste.

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Oberverwaltungsgericht hat entschieden
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