Das gab es noch nie: Ein einzelnes Bundesland, nämlich Sachsen-Anhalt, hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gestoppt – und zwar aus macht- und parteipolitischen Gründen. CDU-Ministerpräsident Haseloff konnte innerhalb seiner Fraktion keine Mehrheit finden. Und das, obwohl der in Abstimmung befindliche Staatsvertrag nach den verfassungsmäßigen Vorgaben entstanden ist.
ARD, ZDF und Deutschlandradio werden nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einreichen. Gut so! Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine Grundlage der Demokratie. Wir von der VRFF kämpfen nicht nur für die Belange der Belegschaft im ZDF, sondern als Mediengewerkschaft auch für die Unabhängigkeit und die Meinungsvielfalt:
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++