Verwaltungsgericht Mainz prüft Personalratswahl
VRFF will Betriebsfrieden sichern durch objektive Klärung Die VRFF hat beim Verwaltungsgericht Mainz beantragt, die Wahl zum Personalrat der Zentrale zu überprüfen. Die „Wahlanfechtungsklage“ soll objektiv klären, ob die Wahl korrekt verlaufen ist oder ob der bestehende Verdacht einer Wählertäuschung